Workshops
Ausbildung im Yoga Village Kehl
Sa. 11. + So 12. Oktober 2025
Stimmen zu Workshops
Ein fünf Sterne Yoga Retreat, in einem in wunderschöner Natur gelegenen Seminarhaus mit phantastischem Essen, weit mehr als erwartet! Ich bin begeistert, wie ich in so kurzer Zeit in meiner Mitte ankommen konnte. Durch deine verständnisvolle Art und den sanften Gitarrenklaengen konnte ich leicht in die Hatha- und Yin Yoga Welt eintauchen und wie gereinigt wieder auftauchen. Ich kann Dich von Herzen weiterempfehlen!
Kerstin K.
Das Retreat mit Johannes brachte eine Fülle an Bereicherungen auf dem spirituellen Weg. Seine Yogastunden sind spielerisch und fließend. Sein Mantra singen kraftvoll, berührend und Herz-öffnend. In seinen Vorträgen gelingt es ihm auf leichte und zugängliche Weise, tiefes spirituelles Wissen zu vermitteln.
Markus
Hoch in den Bergen Liguriens durften wir in aller Einfachheit bei gemeinsamen Meditationen, viel Yoga-Praxis und interessanten Infos eine wunderbare Gemeinschaft genießen.
Johannes hat einen sehr besonderen Ort bei Walter Tirak Ruta für uns gefunden und die Tage in einer gelungenen Mischung aus ernsthafter spiritueller Ausrichtung und gemeinsamen Freude-Erlebnissen gestaltet (Meditationen beim Sonnenaufgang, Kirtans, Ausflug ans Meer, zusätzliche Yogastunden mit Walter und Sally). Die gemeinsamen Tage mit einer tollen Gruppe haben mich erfüllt, bereichert und für den Alltag gestärkt.
Monika
Anmeldung und Stornobedingungen
Deine Anmeldung ist verbindlich.
Die Anmeldung wie auch eine Stornierung einer Teilnahme an einem Workshop oder Retreat ist nur schriftlich möglich. Sende diese bitte per Mail an info@johannes-vogt.com.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bei Rücktritt bis drei Monate vor Seminarbeginn fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% des Gesamtpreises an. Bei Abmeldung bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der Kursgebühr erstattet. Ab acht Wochen vorher kann keine Rückerstattung mehr erfolgen. Sollte eine Warteliste bestehen und der reservierte Platz neu vergeben werden können, fällt lediglich die Aufwandsentschädigung an.